Datenschutz war schon immer wichtig. Mit der seit 2018 geltenden europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wurden die Anforderungen präzisiert und die Rechte der Betroffenen ausgeweitet. Und: Die Einhaltung der Vorgaben wird nun kontrolliert. Deshalb sollte die DSGVO unbedingt beachtet werden. Schon im Vorfeld der Datenverarbeitung. Denn es gilt eine Dokumentations- und Rechenschaftspflicht. Ich empfehle jedem Unternehmen, ein Verfahrensverzeichnis zu erstellen, das auch ein Speicher- und Löschkonzept für Bildnisse beinhaltet (Stichwort: rechtssicher werben).

Besonders wichtig ist die korrekte Umsetzung der Informationspflichten für Websites, weil sie sofort einsehbar sind. Neben der Datenschutzinformation bezüglich deren Nutzung braucht es zusätzlich Datenschutzinformationen für das Werben mit Fotos und Videos, wenn solche zum Einsatz kommen.

Wenn Ihr Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten hat: Ich arbeite ihm gerne zu. Kleinere Unternehmen berate ich umfassend.

Sie interessieren sich für: DSGVO / Informationspflichten / Speicher- und Löschkonzept / Auftragsverarbeitungsvertrag / Gemeinsam Verantwortliche / Berechtigtes Interesse