Kreative müssen sich in der Regel in der Künstlersozialversicherung anmelden – dafür genießen sie einen ähnlichen Schutz wie Arbeitnehmer, was sich bei Krankheit und im Alter auszahlt. Andererseits müssen Auftraggeber in der Regel auf Leistungen von Kreative Künstlersozialabgabe zahlen.

Was einfach klingt, ist im Detail ziemlich kompliziert: Wer gilt als kreativ und muss sich pflichtversichern? Was ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen? Welche Unternehmen sind abgabepflichtig – und welche nicht? Wer muss sie zahlen, wenn Leistungen weiterverkauft werden – zum Beispiel bei einem Shooting (Kunde, Agentur, Fotograf, Stylist, Visagist). 

Der Rechtsweg mit Widerspruchs- und Klageverfahren ist langwierig – auf der anderen Seite steht immer die Behörde. Deshalb gilt hier ganz besonders: sich frühzeitig umfassend zu informieren und beraten zu lassen, zahlt sich aus!

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