Urheberrechte und die rechtssichere Verwendung von Werken anderer sind in der Kreativbranche ein ganz wesentliches Thema – ob in der klassischen Werbung oder bei der Erstellung von Websites und Social-Media-Content. Denn das Urheberrecht regelt den Schutz geistigen Eigentums. Man kann es nicht abtreten, aber man kann Nutzungsrechte vereinbaren.

Die Unsicherheiten in diesem Bereich sind groß; schon eine einfache Kopie kann das Urheberrecht tangieren. Wann greift das Zitatrecht?
Was ist, wenn ich fremde Leistungen nicht eins zu eins übernehme, sondern sie abwandle?

Ich berate Urheber, wie sie ihre Rechte verteidigen können und formuliere für Auftraggeber Verträge mit Urhebern – zum Beispiel, wenn es um die Beauftragung von Fotografen geht.  

Agenturverträge sollten Klauseln zu Urheberrechten Dritter enthalten, wenn deren Leistungen an Kunden weitergegeben werden, wie dies zum Beispiel bei Stock-Bildmaterial der Fall ist.

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