Das Werberecht setzt dem Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb rechtliche Grenzen. Es ist in mehreren Gesetzen geregelt, neben speziellen Werbegesetzen vor allem im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

Grundsätzlich gilt: Werbung muss klar und wahr sein. Doch Werbung lebt von Anpreisung und Ausschmückung. Die Grenzen zur Irreführung, z. B. durch fehlende Pflichtangaben oder übertriebener Darstellung sind schnell erreicht. Solche Vorgaben gilt es einzuhalten und zu prüfen. Deshalb empfiehlt sich vor jeder Veröffentlichung der Rechtmäßigkeitscheck der geplanten Werbemaßnahme.

Diese Pflicht trifft den Werbenden wie die beauftragte Agentur gleichermaßen. Denn Agenturverträge sind in der Regel Werkverträge. Es wird die rechtliche Mangelfreiheit der Arbeit geschuldet. Um rechtliche Risiken zu minimieren, sollten Agenturverträge Regelungen dazu enthalten, wer die rechtliche Zulässigkeit der Werbebotschaften in Print- und Onlinemedien prüft und welche Seite für die inhaltliche Richtigkeit haftet.

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