Vortrag beim Kongress der Medienrechtler

BESCHREIBUNG

Mitarbeiterinnen in Museen werden häufig mit komplexen rechtlichen Fragen konfrontiert, die nicht jede Rechtsabteilung einer Gemeinde oder Stadt beantworten kann. Der Vortrag beleuchtet anhand von Praxisbeispielen, welche rechtlichen Hürden im Museumsalltag zu meistern sind.

 

Worum gehts?

Projekte der Museumsarbeit sollen dokumentiert und für die Öffentlichkeit verfügbar gemacht werden, als Broschüre und per PDF als Download-Angebot auf der Website. Begleitend zu Ausstellungen gibt es Arbeitsmaterialien für den Unterricht. Dabei kann auf eigenes Bildmaterial der Mitarbeiterinnen zurückgegriffen werden. Mitunter braucht es für die zeitgeschichtliche Einordnung aber auch Foto- und Kartenmaterial von außerhalb. Dann sind die Urheberrechte Dritter betroffen. Teilweise wird Material aus Archiven oder Bildportalen verwendet.

Was ist gemeinfrei? Wann kann ein Foto mit einer CC-Lizenz genutzt werden? Welche kritischen Punkte gilt es bei Nutzungsbedingungen von Stockmaterial zu beachten? Wie werden Nutzungsrechte richtig eingeräumt?

Es werden Bildausschnitte verwendet oder Kommentare in Karten eingefügt. Was ist erlaubt? Sind Quellen anzugeben?

Fällt ein Erbe mit historischen Fotos an ein Museum, stellt sich die Frage, in welchem Umfang dieser Schatz vom Museum verwendet werden kann. Auf den Fotos sind Menschen abgebildet, manche sind bekannt, andere nicht, vielleicht schon verstorben. Dürfen diese öffentlich zurschaugestellt werden? Urhebervermerke finden sich nicht auf den Fotos; die Urheberinnen sind unbekannt. Wie kann dann die Nennung erfolgen? Oder darf diese unterbleiben?

Dürfen Abbildungen von Exponaten auf Merchandisartikel kopiert werden und im Museumsshop verkauft werden?

Welche rechtlichen Bestimmungen gilt es zu beachten, wenn ein Blog betrieben wird und Kommentare der Nutzer gewünscht sind?

 

Der Vortrag gibt auf diese und weitere Fragen aus dem Daily Business eines Museumsbetriebs einen rechtlichen Überblick zu den Anforderungen aus urheber- und medienrechtlicher Sicht.

WANN

Kongress der Medienrechtler am 29. und 30. Oktober 2021.

WO

via Zoom

HINWEIS:
Wenn Sie Interesse an diesem Vortrag haben – als Seminar oder Inhouse-Workshop – melden Sie sich bei mir. Ich mache Ihnen ein passendes Angebot, wenn ich Ihren konkreten Bedarf kenne.

Sie interessieren sich für: Bildrechte / Eigentumsrechte / Fotorechte / Urheberrecht / Datenschutzrecht / Bearbeitungsrecht / Schranken / Zitatrecht / Nutzungrechte / Seminar /